Get Adobe Flash player

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäfts­beziehung auch für künftige Auftragserteilungen, ohne dass es einer erneuten ausdrück­lichen Vereinbarung bedarf. Entgegenstehenden Vertragsbedingungen unseres Vertrags­partners wird ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

Die Parteien sind sich einig, dass sämtliche Verabredungen einschließlich Nebenbestim­mungen in schriftlicher Form vereinbart werden sollen, es sei denn der Vertragsabschluss findet über den online-shop im Internet statt. Mündliche Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn der andere Teil aufgrund besonderer Umstände auf die Gültig­keit dieser Abrede vertrauen durfte. Kommt es dem Vertragspartner auf eine bestimmte qualitative oder technische Beschaffenheit an (z.B. Maße, Gewichte, Farben), so bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung, die in der Regel schriftlich zu treffen ist.

§ 3 Eigentum an Kostenvoranschlägen und Zeichnungen

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angeboten und sonstigen übergebenen Unterla­gen behalten wir uns das Eigentum und alle Urheberrechte vor. Nur mit unserer Zustim­mung dürfen diese Unterlagen Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn ein Auftrag nicht zustande kommt, uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

§ 4 Fortentwicklung der Produkte

Wir weisen darauf hin, dass wir unsere Produkte ständig fortentwickeln. Daraus resultie­rende Abweichungen im Laufe der Vertragsbeziehungen sind zulässig, soweit dadurch die Verwendbarkeit beim Vertragspartner nicht eingeschränkt wird. Abweichungen und Einschränkungen sind zu akzeptieren, soweit sie nach Treu und Glauben zumutbar sind.

§ 5 Lieferbedingungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignis­sen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehö­ren insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zu­züglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht er­füllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Behinderung be­reits länger als drei Monate andauert. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jeder­zeit berechtigt, es sei denn, dieses ist für den Vertragspartner im Einzelfall unzumutbar. Bei allen unseren Produkten bilden Ausschuss in der Produktion und Transportschäden eine gewisse statistische Größe. Bestellte Liefermengen können daher häufig nicht exakt in der bestellten Menge produziert und geliefert werden. Mehr- oder Minderlieferungen gelten daher, soweit sie durch die Natur des Produktionsprozesses bedingt sind, als ver­tragsgerechte Erfüllung des Vertrages. Bei mit Motiven versehenen Feuerzeugen können in der Regel Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % nicht beanstandet werden. Wir wei­sen darauf hin, dass die Veredelungsform Farbdruck und Glanzätzung in einem besonde­ren Verfahren angefertigt werden muss und dass bei dem Produktionsprozess Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 %, höchstens jedoch bis zu 10 Stück entstehen können. Be­rechnet wird dann die gelieferte Menge zum vereinbarten Stückpreis.

§ 6 Versand und Gefahrübergang

Versand erfolgt, soweit nichts Anderes vereinbart ist, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder das Lager unseres Subunternehmers verlassen hat. Ist die Abholung der Wa­re durch den Vertragspartner vereinbart, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbe­reitschaft auf den Vertragspartner über. Dieses gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Fracht und Verpackung sowie der jeweils gülti­gen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skon­to oder nach 30 Tagen netto vorzunehmen, sofern nichts Anderes vereinbart ist. Schecks und andere Wertpapiere nehmen wir nicht an Erfüllung Statt entgegen, sondern lediglich erfüllungshalber. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem be­treffenden Zeit­punkt an die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Zurückbehaltungs­rechte oder Auf­rechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Unsere Preis­kalkulation hängt u. a. von Transportkosten, Steuersätzen, Zöllen und von sonstigen Abga­ben und Kosten ab. Bei längerfristigen Verträgen lassen sich diese Kosten nicht schon bei Vertragsschluss komplett kalkulieren. Für Waren oder Leistungen, die mehr als vier Mona­te nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen, müssen wir uns daher vor­behalten, den Preis im Einzelfalls entsprechend der eingetrete­nen Kostensteigerung zu erhöhen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und alle aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen, sofern sie nicht später als die vorliegen­de Forderung entstanden sind, als Vorbehaltsware unser Eigentum. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines üblichen ordnungsgemäßen Ge­schäftsganges weiter zu veräußern. Der Vertragspartner tritt schon jetzt seine Ansprüche gegenüber seinem eigenen Vertragspartner aus der Weiterveräußerung an uns mit allen Nebenrechten ab; wir nehmen diese Abtretung an. Die Erlaubnis, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern, gilt nur, soweit wir auch auf der Grundlage der vorgenannten Abtretung die genannten Forderungen tatsächlich er­werben. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfän­dung oder Sicherheitsübereignung, ist der Vertragspartner nicht berechtigt. Er ist verpflich­tet, seinem Vertragspartner gegenüber ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt zu vereinba­ren. Der Vertragspartner hat seinen eigenen Vertragspartner im Rahmen der Weiterver­äußerung darauf hinzuweisen, dass er fremde Vorbehaltsware veräußert. Der Vertrags­partner ist auf unser Verlangen jederzeit verpflichtet, uns seinen Vertragspartner mitzutei­len. Gerät unser Vertragspartner in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, dem Vertragspart­ner unseres Vertragspartners die Abtretung des Anspruches aus der Weiterveräußerung offen zu legen und Zahlung an uns zu verlangen.  Im Falle der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware besteht Einigkeit, dass unser Vertragspartner die­ses für uns als Hersteller vornimmt. Sofern durch diese Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nach gesetzlichen Vorschriften Eigentum oder Teileigentum erworben wird, erwerben wir das Eigentum aufgrund unserer Herstellereigenschaft unmittelbar. Sicher­heitshalber überträgt unser Vertragspartner schon jetzt sein Eigentum, das er aufgrund Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwerben sollte, auf uns; wir nehmen diese Übertragung an. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware vom Vertrags­partner zurückzuverlangen, sobald wir vom Vertrag zurückgetreten sind. Wir sind zum sofortigen Rücktritt berechtigt, wenn wir bei Zahlungsverzug des Vertragspartners objektive Anhaltspunkte dafür gewinnen, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vertragspartners gefährdet ist.

§ 9 Gewährleistung

Bei berechtigter Mängelrüge können wir nach unserer Wahl innerhalb einer angemesse­nen Lieferfrist mängelfreie Ware ersatzweise liefern oder die bestehenden Mängel nach­bessern. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit dieses für den Vertragspartner noch zumutbar ist. An der mangelhaften Ware dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Sie ist auf Kosten des Ver­tragspartners an unseren Geschäftssitz nach Coesfeld zu übersenden. Nach unserer Wahl können wir einen anderen Ort angeben; die Mehrkosten gegenüber der Versendung nach Coesfeld übernehmen dann wir. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, soweit der Vertragspartner unser Produkt unsachgemäß öffnet, daran selbst Arbeiten oder Reparatu­ren vornimmt bzw. Teile auswechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Be­nutzung, Reinigung oder Verarbeitung der Produkte entstehen, sind wir nicht verantwort­lich. Für die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners gegen uns wird ein Abtre­tungsverbot vereinbart.

Gegenüber Kaufleuten gelten zusätzlich noch die folgenden Regeln: Gewährleistungsan­sprüche verjähren ein Jahr nach Gefahrübergang. Sichtbare Mängel und das Fehlen zu­gesicherter Eigenschaften sind unverzüglich nach Anlieferung, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Äußerlich sichtbare Transportschäden müssen bereits auf dem Lieferschein vom Vertragspartner bei Quittierung der Ware vermerkt und uns zusätz­lich unverzüglich per e-mail, Fax oder Telefon angezeigt werden.

§ 10 Haftung

Sofern wir dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist unsere Haftung begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor­zuwerfen ist, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben oder eine Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit vorliegt.

§ 11 Erfüllungsort und Leistungsort

Der Erfüllungsort und Leistungsort, auch bezüglich unserer Gewährleistungsverpflichtung, ist Coesfeld.

§ 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, sofern der Vertragspartner ist, das Amtsgericht Coesfeld oder bei Zu­ständigkeit des Landgerichts das Landgericht Münster. Wahlweise sind wir berechtigt, dem Vertragspartner an seinem Geschäftssitz oder den übrigen gesetzlichen Gerichts­ständen zu verklagen.

§ 13 Rechtswahl

Die Parteien sind sich darüber einig, dass ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung kommen soll. Allerdings wird das vereinheitlichte UN-Kauf­recht ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 14 Datenschutz

Wir weisen den Vertragspartner darauf hin, dass wir die uns übergebenen Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften speichern und verarbeiten.

§ 15 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln lässt die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird ersetzt durch diejenige Regelung, die dem vermuteten gemeinsamen Vertragswillen der unwirksamen Vertragsklausel in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.

Kommentieren

Fire-Con Kalender
Februar 2012
M D M D F S S
« Jul    
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
272829