ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für künftige Auftragserteilungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Entgegenstehenden Vertragsbedingungen unseres Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
Die Parteien sind sich einig, dass sämtliche Verabredungen einschließlich Nebenbestimmungen in schriftlicher Form vereinbart werden sollen, es sei denn der Vertragsabschluss findet über den online-shop im Internet statt. Mündliche Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn der andere Teil aufgrund besonderer Umstände auf die Gültigkeit dieser Abrede vertrauen durfte. Kommt es dem Vertragspartner auf eine bestimmte qualitative oder technische Beschaffenheit an (z.B. Maße, Gewichte, Farben), so bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung, die in der Regel schriftlich zu treffen ist.
§ 3 Eigentum an Kostenvoranschlägen und Zeichnungen
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angeboten und sonstigen übergebenen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und alle Urheberrechte vor. Nur mit unserer Zustimmung dürfen diese Unterlagen Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn ein Auftrag nicht zustande kommt, uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
§ 4 Fortentwicklung der Produkte
Wir weisen darauf hin, dass wir unsere Produkte ständig fortentwickeln. Daraus resultierende Abweichungen im Laufe der Vertragsbeziehungen sind zulässig, soweit dadurch die Verwendbarkeit beim Vertragspartner nicht eingeschränkt wird. Abweichungen und Einschränkungen sind zu akzeptieren, soweit sie nach Treu und Glauben zumutbar sind.
§ 5 Lieferbedingungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Behinderung bereits länger als drei Monate andauert. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, dieses ist für den Vertragspartner im Einzelfall unzumutbar. Bei allen unseren Produkten bilden Ausschuss in der Produktion und Transportschäden eine gewisse statistische Größe. Bestellte Liefermengen können daher häufig nicht exakt in der bestellten Menge produziert und geliefert werden. Mehr- oder Minderlieferungen gelten daher, soweit sie durch die Natur des Produktionsprozesses bedingt sind, als vertragsgerechte Erfüllung des Vertrages. Bei mit Motiven versehenen Feuerzeugen können in der Regel Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % nicht beanstandet werden. Wir weisen darauf hin, dass die Veredelungsform Farbdruck und Glanzätzung in einem besonderen Verfahren angefertigt werden muss und dass bei dem Produktionsprozess Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 %, höchstens jedoch bis zu 10 Stück entstehen können. Berechnet wird dann die gelieferte Menge zum vereinbarten Stückpreis.
§ 6 Versand und Gefahrübergang
Versand erfolgt, soweit nichts Anderes vereinbart ist, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder das Lager unseres Subunternehmers verlassen hat. Ist die Abholung der Ware durch den Vertragspartner vereinbart, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über. Dieses gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Fracht und Verpackung sowie der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto oder nach 30 Tagen netto vorzunehmen, sofern nichts Anderes vereinbart ist. Schecks und andere Wertpapiere nehmen wir nicht an Erfüllung Statt entgegen, sondern lediglich erfüllungshalber. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Unsere Preiskalkulation hängt u. a. von Transportkosten, Steuersätzen, Zöllen und von sonstigen Abgaben und Kosten ab. Bei längerfristigen Verträgen lassen sich diese Kosten nicht schon bei Vertragsschluss komplett kalkulieren. Für Waren oder Leistungen, die mehr als vier Monate nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen, müssen wir uns daher vorbehalten, den Preis im Einzelfalls entsprechend der eingetretenen Kostensteigerung zu erhöhen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und alle aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen, sofern sie nicht später als die vorliegende Forderung entstanden sind, als Vorbehaltsware unser Eigentum. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern. Der Vertragspartner tritt schon jetzt seine Ansprüche gegenüber seinem eigenen Vertragspartner aus der Weiterveräußerung an uns mit allen Nebenrechten ab; wir nehmen diese Abtretung an. Die Erlaubnis, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern, gilt nur, soweit wir auch auf der Grundlage der vorgenannten Abtretung die genannten Forderungen tatsächlich erwerben. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, ist der Vertragspartner nicht berechtigt. Er ist verpflichtet, seinem Vertragspartner gegenüber ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Der Vertragspartner hat seinen eigenen Vertragspartner im Rahmen der Weiterveräußerung darauf hinzuweisen, dass er fremde Vorbehaltsware veräußert. Der Vertragspartner ist auf unser Verlangen jederzeit verpflichtet, uns seinen Vertragspartner mitzuteilen. Gerät unser Vertragspartner in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, dem Vertragspartner unseres Vertragspartners die Abtretung des Anspruches aus der Weiterveräußerung offen zu legen und Zahlung an uns zu verlangen. Im Falle der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware besteht Einigkeit, dass unser Vertragspartner dieses für uns als Hersteller vornimmt. Sofern durch diese Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nach gesetzlichen Vorschriften Eigentum oder Teileigentum erworben wird, erwerben wir das Eigentum aufgrund unserer Herstellereigenschaft unmittelbar. Sicherheitshalber überträgt unser Vertragspartner schon jetzt sein Eigentum, das er aufgrund Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwerben sollte, auf uns; wir nehmen diese Übertragung an. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware vom Vertragspartner zurückzuverlangen, sobald wir vom Vertrag zurückgetreten sind. Wir sind zum sofortigen Rücktritt berechtigt, wenn wir bei Zahlungsverzug des Vertragspartners objektive Anhaltspunkte dafür gewinnen, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vertragspartners gefährdet ist.
§ 9 Gewährleistung
Bei berechtigter Mängelrüge können wir nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Lieferfrist mängelfreie Ware ersatzweise liefern oder die bestehenden Mängel nachbessern. Es besteht kein Anspruch auf Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit dieses für den Vertragspartner noch zumutbar ist. An der mangelhaften Ware dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Sie ist auf Kosten des Vertragspartners an unseren Geschäftssitz nach Coesfeld zu übersenden. Nach unserer Wahl können wir einen anderen Ort angeben; die Mehrkosten gegenüber der Versendung nach Coesfeld übernehmen dann wir. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, soweit der Vertragspartner unser Produkt unsachgemäß öffnet, daran selbst Arbeiten oder Reparaturen vornimmt bzw. Teile auswechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung, Reinigung oder Verarbeitung der Produkte entstehen, sind wir nicht verantwortlich. Für die Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners gegen uns wird ein Abtretungsverbot vereinbart.
Gegenüber Kaufleuten gelten zusätzlich noch die folgenden Regeln: Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Gefahrübergang. Sichtbare Mängel und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich nach Anlieferung, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Äußerlich sichtbare Transportschäden müssen bereits auf dem Lieferschein vom Vertragspartner bei Quittierung der Ware vermerkt und uns zusätzlich unverzüglich per e-mail, Fax oder Telefon angezeigt werden.
§ 10 Haftung
Sofern wir dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist unsere Haftung begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben oder eine Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt.
§ 11 Erfüllungsort und Leistungsort
Der Erfüllungsort und Leistungsort, auch bezüglich unserer Gewährleistungsverpflichtung, ist Coesfeld.
§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, sofern der Vertragspartner ist, das Amtsgericht Coesfeld oder bei Zuständigkeit des Landgerichts das Landgericht Münster. Wahlweise sind wir berechtigt, dem Vertragspartner an seinem Geschäftssitz oder den übrigen gesetzlichen Gerichtsständen zu verklagen.
§ 13 Rechtswahl
Die Parteien sind sich darüber einig, dass ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung kommen soll. Allerdings wird das vereinheitlichte UN-Kaufrecht ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 14 Datenschutz
Wir weisen den Vertragspartner darauf hin, dass wir die uns übergebenen Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften speichern und verarbeiten.
§ 15 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln lässt die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird ersetzt durch diejenige Regelung, die dem vermuteten gemeinsamen Vertragswillen der unwirksamen Vertragsklausel in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.